Die Ausgangssituation
Zur Bekämpfung der Folgen durch Covid-19 wurden unterschiedliche Formen des Risikomanagements – von Prävention bis hin zu Impfungen – etabliert. Am einschneidendsten und mit den größten finanziellen Folgen verbunden ist zweifelslos die Risikomanagementmaßnahme «Shutdown» im Jahr 2020.
Im Bereich der Privatversicherung waren durch die Corona-Krise und den erfolgten Shutdown in erster Linie die Bereiche Reise-, Event-, Betriebsunterbrechungs-, Betriebsausfall- und Kreditversicherung betroffen. In vielen Fällen wurden Entschädigungen seitens der Versicherer abgelehnt, da kein physischer Schaden vorlag. Einige Rechtsentscheide zur Leistung der Versicherer stehen noch aus, in vielen Fällen wurden Einigungen erzielt. Zu bedenken gilt aber, dass kulante Schadenabwicklungen, wie sie teilweise praktiziert wurden, problematisch sind, da Versicherer die Verpflichtung haben, ungerechtfertigte Ansprüche abzuweisen, um damit das Kollektiv der Versicherungsnehmer zu schützen. Unbestritten ist jedoch, dass abseits der geführten juristischen und versicherungstechnischen Diskussionen viele Versicherungsnehmer unzufrieden sind, wenn sie von einer Zahlungsverpflichtung der Versicherer ausgegangen sind, die aus ihrer Sicht nicht eingelöst wurde. Pandemierisiken aus Neuverträgen konsequent auszuschließen, wie man es zurzeit am Markt beobachten kann, birgt wiederum ein Reputationsrisiko für die Assekuranz.
Wie steht es nun um die Versicherbarkeit von Pandemierisiken? Über die in der Literatur diskutierten Kriterien der Versicherbarkeit von Risiken hinaus (Berliner (1982 und 1985), Karten (1997)) ist Versicherbarkeit immer dann gegeben, wenn ein Markt für Versicherung zustande kommt, also der Angebotspreis seitens des Versicherungsunternehmens unterhalb der Zahlungsbereitschaft der Versicherungskunden liegt. Bei Pandemierisiken steht zu vermuten, dass der Angebotspreis so hoch ist, dass es hierzu keine Nachfrage mehr gibt.
Unsere Untersuchung zur Versicherbarkeit von Pandemierisiken
Insofern war die Forschungsfrage unseres Beitrags «Insurability of Pandemic Risks» im Journal of Risk and Insurance zum einen die Abschätzung der Höhe einer Versicherungsprämie für Pandemierisiken und zum anderen die Frage, unter welchen Umständen es dann zu einem Markt für Pandemieversicherungen kommen kann. Wir führen unsere Analyse auf theoretischer wie empirischer Ebene durch. Die theoretische Analyse arbeitet hierbei die Determinanten des Versicherungspreises heraus. Hierzu verwenden wir ein Kapitalmarktmodell, anhand dessen sich zeigt, dass mit erheblichen Preisaufschlägen bei Pandemierisiken zu rechnen ist. Der Grund liegt darin, dass sich Pandemierisiken in Zeiten realisieren, in denen es der Gesamtwirtschaft schlecht geht, und zwar auch aufgrund der Pandemie. Das heißt, die Versicherungsnehmer müssen ein hohes Entgelt dafür entrichten, dass das Versicherungsunternehmen sehr hohe kumulierte Entschädigungsleistungen typischerweise in besonders schlechten Zeiten auszahlen muss. Umgekehrt ist aber auch die Zahlungsbereitschaft für Pandemieversicherung seitens der Versicherungskunden erhöht. Sie haben ein großes Interesse daran, Schäden loszuwerden, die besonders hoch ausfallen, wenn das individuelle sowie das gesamtwirtschaftliche Umfeld von hohen Einkommens- und Vermögensverlusten geprägt ist, sie also beispielsweise zeitgleich vom Risiko der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Sinne dieser Argumentation verringert sich die Zahlungsbereitschaft für (Pandemie-)Versicherung, falls Versicherungskunden damit rechnen, dass sie im Schadenfall eine staatliche Unterstützung bekommen, ein Sachverhalt, den man als «Charity Hazard» bezeichnet. Die Frage, ob es also zu einem Versicherungsabschluss für Pandemieversicherung kommt, ist letztlich nur empirisch zu beantworten.
Unser Hauptergebnis der empirischen Untersuchung ist, dass für die Versicherung von Pandemierisiken der Preisaufschlag (auf den durchschnittlichen Schaden als Basis der Prämienberechnung) im Bereich der 20% höchsten Preisaufschläge von Naturkatastrophenrisiken liegt. Der Hauptgrund hierfür liegt im «Kumulrisiko», also dem Risiko, dass sich Pandemierisiken in großem Umfang zur selben Zeit, insbesondere zu Beginn der Pandemie, realisieren. Unsere empirische Analyse legt nahe, dass das Kumulrisiko aufgrund der fehlenden Möglichkeit, es geographisch diversifizieren zu können, ein Hauptgrund dafür ist, dass das Angebot für Pandemieversicherungen – speziell im Bereich der Betriebsunterbrechung – eher gering ist. Damit können Schäden in dem Umfang, wie sie im Jahr 2020 aufgrund von Covid-19 eingetreten sind, nicht gedeckt werden.
Versicherbarkeit durch öffentlich-private Partnerschaften?
Die Ergebnisse unseres Aufsatzes deuten in die Richtung, dass ein Markt für Pandemieversicherung nur schwerlich zustande kommen wird, wenn es nicht eine staatliche Unterstützung im Sinne einer öffentlich-privaten Partnerschaft, - “Public-Private Partnership” (“PPP”) - gibt. Eine Pooling-Lösung im Sinne einer PPP kann z. B. grundsätzlich wie in unserem Beitrag skizziert aussehen, jedoch mit dem Unterschied, dass der Staat extreme Auszahlungs-„Spitzen“ über den Einsatz von Steuergeldern auffängt.
Eine derartige PPP-Lösung ist jedoch mit erheblichen Problemen des «moralischen Risikos» («Moral Hazard») verbunden, also einer Verhaltensänderung der Partner in einer PPP nach Abschluss des Vertrags. Für den Staat erhöht sich der Anreiz, eine Pandemie «auszurufen», wenn er weiß, dass die damit einhergehenden Kosten in größerem Umfang von der Versicherungswirtschaft getragen werden. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass auf Seiten der Versicherungsunternehmen sowohl die Zeichnung von Pandemierisiken als auch die Schadenabwicklung «lax» gehandhabt wird, wenn antizipiert wird, dass überbordende Schäden durch den Staat aufgefangen werden.
Ein Modell, bei dem der Staat insgesamt als Risikoträger fungiert und die Versicherungswirtschaft «nur» die Organisation der Verträge übernimmt, stellen jüngst Freiling et al. (2022) vor. Die Probleme des moralischen Risikos seitens der Versicherungsunternehmen blieben aber auch dabei bestehen.
Eine PPP wäre auch über die Emission von «Katastrophen-Anleihen» denkbar, indem private Investoren Kapital zur Verfügung stellen, das zur Bekämpfung von Pandemiefolgen durch den Staat verwendet werden könnte. Ein derartiger Vorschlag wurde von Gründl und Regele (2021) unterbreitet. Falls keine Pandemie ausbricht, wird das Risiko des Kapitalverlusts durch relativ hohe risikoadäquate Zinsen entgolten. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass der Staat zu dem von privater Seite bereitgestellten Kapital eine Versicherungsprämie dazugibt. Der Vorteil einer derartigen Anleihen-Lösung ist, dass im Pandemiefall benötigtes Kapital bereits vorhanden ist und nicht erst beschafft werden muss.
Eine Pandemie wie Covid-19 wird sich wahrscheinlich so nicht wiederholen. Man könnte von daher darüber nachdenken, einen Katastrophen-Bond so auszugestalten, dass er für einen Ausgleich in der Zeit auch für andere Großrisiken sorgt, z.B. für extreme Naturkatastrophen oder Umweltkatastrophen durch Atomkraftwerke. Eine PPP würde dabei implizieren, dass aus Gründen des moralischen Risikos genau definiert wird, ab welchem gesellschaftlichen Schaden das reservierte Kapital herangezogen werden darf.
Eine weitere naheliegende PPP wäre die Subvention von Versicherungsprämien durch den Staat, wenn anderweitig die Zahlungsbereitschaft der Versicherungskunden für eine private Versicherungslösung zu niedrig ist. Für das Funktionieren dieser Lösung wäre es jedoch von großer Bedeutung, dass Nicht-Versicherte keine Entschädigungszahlungen erhalten. Diesen Punkt glaubhaft zu kommunizieren und dann in der Krisensituation auch umzusetzen, ist im gegebenen politischen Umfeld sicherlich ein schwieriges Unterfangen.
Auch eingedenk dieser Schwierigkeiten scheint von politischer Seite derzeit intendiert zu sein, von öffentlich-privaten Partnerschaften bei der Versicherung von Pandemierisiken eher Abstand zu nehmen und im Pandemiefall, wie schon im Jahr 2020, fallweise die Bürger in großem Umfang über Steuergelder direkt zu unterstützen. Dies geht damit einher, dass die Versicherungswirtschaft Pandemierisiken mehr und mehr explizit aus ihren Vertragsangeboten herausnimmt. Die fallweise Unterstützung durch den Staat hat den unbestrittenen Vorteil, dass er auf spezifische Gegebenheiten flexibel reagieren kann und es nicht - wie bei expliziten Versicherungsverträgen - vordefinierte «Trigger» für Schadenzahlungen gibt. Weitere Vorteile liegen im Verzicht auf den kostenintensiven Aufbau von Pooling- oder Katastrophen-Anleihen-Lösungen. Zudem muss der Staat im Fall einer Pandemie oder einer anderen Katastrophe kaum mit Widerstand rechnen, wenn zu Lasten künftiger Steuerzahler hohe Milliardenbeträge zur Linderung akuter Probleme ausgeschüttet werden. Die Nachteile dieser Vorgehensweise liegen auf der Hand: Dem Staat fehlt die Expertise der Versicherungswirtschaft in der Schadenabwicklung, er ist darin entsprechend ineffizient. Zudem besteht die Gefahr, dass Entschädigungszahlungen nicht nur nach tatsächlicher Bedürftigkeit erfolgen, sondern auch im Hinblick auf potentielle Wählerkreise.
Literatur
Berliner, B. (1982): Limits of Insurability of Risks, Prentice-Hall
Berliner, B. (1985): Large Risks and Limits of Insurability, Geneva Papers on Risk and Insurance, Vol 10, Nr. 37, S. 313-329.
Freiling, A., Keese, O., Neugebauer, H. und Nickel-Waninger, H. (2022): Überlegungen zur Deckung künftiger Pandemieschäden in der Betriebsschließungsversicherung, Zeitschrift für Versicherungswesen, Nr. 13-14, S. 413-418.
Gründl, H., Guxha, D., Kartasheva, A. und Schmeiser, H. (2021): Insurability of Pandemic Risks, in: The Journal of Risk and Insurance, Vol. 88, No. 4, S. 863-902.
Gründl, H. und Regele, F. (2021): Pandemierisiko und Versicherung: Es ist an der Zeit für eine öffentlich-private Partnerschaft, FIRM Jahrbuch, Frankfurt 2021, S. 12-13.
Gründl, H. und Schmeiser, H. (2022): Pandemie und Lockdown sind kaum zu versichern, in: Börsen-Zeitung, Nr. 141 (26. Juli 2022), S. 2.
Karten, W. (1997): How to Expand the Limits of Insurability, Geneva Papers on Risk and Insurance, Vol. 22, Nr. 85, S. 515-522.
Schanz, K. et al. (2020): An Investigation into the Insurability of Pandemic Risk, Studie herausgegeben von: Geneva Association—International Association for the Study of Insurance Economics, Zürich, Oktober 2020.
Schmeiser, H. (2020a): Covid-19: Unsichere Datenlage hemmt erfolgreiches Risikomanagement, Gastbeitrag Schweizerischer Versicherungsverband SVV, April 2020; online verfügbar unter: https://www.svv.ch/de/newsroom/unsichere-datenlage-hemmt-erfolgreiches-risikomanagement
Schmeiser, H. (2020b): Wie funktioniert eine Versicherung? Die Volkswirtschaft 11/2020, S. 54-55.
Schmeiser, H. (2021a): Können die Pandemie-Risiken versichert werden? Handelszeitung HZ Insurance online, Mai 2021.
Schmeiser, H. (2021b): Es ist unmöglich, eine rein privatwirtschaftlich organisierte Pandemieversicherung zu realisieren, Versicherungswirtschaft heute online, Juni 2021.
Schmeiser, H. (2021c): Pandemierisiken und Versicherung – Perspektiven aus der Wissenschaft, Die Versicherungswirtschaft, 76. Jg. (Oktober 2021), S. 90-93.